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Flohmarktordnung

Sehr geehrte BesucherInnen und AusstellerInnen,

das Betreten des Geländes ist für BesucherInnen nur unter Anerkennung der nachfolgenden Flohmarktordnung gestattet.

Bedingung für die Teilnahme als AusstellerIn am Flohmarkt ist die Unterzeichnung des der Flohmarkordnung beiliegenden Beiblatts.

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